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Häufige Fragen

Hauptthemen

Mitgliedschaft

Muss man Genossenschaftsmitglied werden?

Das Anmieten einer Genossenschaftswohnung ist verbunden mit dem Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Bei der Aufnahme der Mitgliedschaft ist ein Eintrittsgeld und die Zeichnung, in der Regel, von mindestens vier Geschäftsanteilen vorzunehmen.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil und die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft?

Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird oder worden ist, hat mindestens vier Geschäftsanteile zu zeichnen. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 Euro. Der Erwerb weiterer Geschäftsanteile ist dann von der Größe der Wohnung abhängig, die genutzt werden soll. Das Eintrittsgeld bei der Aufnahme der Mitgliedschaft beträgt einmalig 25,00 Euro. Die Geschäftsanteile werden nach einer Kündigungsfrist wieder zurückgezahlt.

Muss eine Kaution gezahlt werden?

Eine Kaution wird in der Genossenschaft nicht gezahlt.

Nutzungsentgelt (Miete)

Wann ist das Nutzungsentgelt (Miete) für eine Wohnung zu zahlen?

Das Nutzungsentgelt und die Betriebskostenvorauszahlungen sind jeweils im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag des Monats (Samstag zählt als Werktag) auf das Konto der Genossenschaft einzuzahlen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs des Betrages. Das Mitglied erteilt der Genossenschaft hierzu eine Einzugsermächtigung von seinem Konto.

Was ist zu tun, wenn sich die Bankverbindung geändert hat?

Seit der Umstellung auf SEPA-Lastschrift (IBAN und BIC Angaben) werden Bankverbindungen nur noch schriftlich entgegen genommen.

Dauernutzungs­vertrag

Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist für den Mietvertrag?

Der Dauernutzungsvertrag kann vom Mitglied bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Ausgenommen davon sind DDR-Verträge; diese behalten ihre Gültigkeit. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

PDF Formular "Kündigung"

Kann der Mietvertrag vor der Kündigungsfrist beendet werden und kann ein Nachmieter gesucht werden?

Es gelten die gesetzlichen Regelungen lt. BGB § 573. Ein persönliches Gespräch zu ihrem Anliegen in unserer Geschäftsstelle ist immer hilfreich. Einen Nachmieter für ihre Wohnungzu suchen, ist unter den Bedingungen zur Anmietung einer Genossenschaftswohnung möglich. Letztlich bleibt die Entscheidung immer der Genossenschaft vorbehalten, da oftmals schon Interessenten vorgemerkt sind.

Ist eine Kündigungsfrist beim Umzug innerhalb der WBG einzuhalten?

Ein Genossenschaftsmitglied, welches eine Genossenschaftswohnung nutzt, braucht bei einem Umzug innerhalb der Genossenschaft keine Kündigungsfrist einzuhalten. Ein Übergabetermin für die neue Wohnung und ein Abgabetermin für die alte Wohnung werden mit den entsprechenden Mitarbeitern aus dem Team Vermietung abgestimmt.

Was ist zu tun, wenn sich die Anzahl der Bewohner in der Wohnung während der Mietzeit ändert?

Ein- sowie Auszüge von Personen oder Familienzuwachs während der Mietzeit sind mitzuteilen. Eine Anpassung der Betriebskosten wird erforderlich, damit eventuelle Nachzahlungen vermieden werden.

PDF Formular "Änderung Personenanzahl"

Kann die Wohnung untervermietet werden?

Die Untervermietung einer Wohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden.

PDF Formular "Untervermietung"

Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Eine Tierhaltung in der Wohnung ist von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WBG Südharz abhängig (außer Kleinsttiere wie z.B. Fische, Ziervögel, Hamster). Anträge sind schriftlich zu stellen. Eine erteilte Genehmigung ist jederzeit widerrufbar.

PDF Formular "Haustierhaltung"

Was ist ein WBS, welche Bedingungen müssen erfüllt sein und wo kann er beantragt werden?

Der WBS (Wohnberechtigungsschein) berechtigt zum Bezug von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert sind. Der Bezug geförderter Wohnungen ist einkommensabhängig und die Wohnfläche steht in Abhängigkeit zur Personenanzahl. Die Beantragung des WBS erfolgt schriftlich an die zuständige Behörde des Landratsamtes Nordhausen.

Was muss im Sterbefall beachtet werden?

Die zuständigen Ansprechpartner aus dem Team Finanzbuchhaltung werden vertrauensvoll über die weitere Vorgehensweise beraten.

Betriebskosten

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Nach gesetzlichen Regelungen muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist davon abhängig, wann sämtliche Rechnungen der beauftragten Versorgungsunternehmen vorliegen. Selbstverständlich sind wir bemüht, eine zügige Abrechnung zu gewährleisten.

Warum ist die Nachzahlung so hoch? Warum haben die Vorauszahlungen nicht ausgereicht?

Ihre Vorauszahlungen werden jährlich auf Grundlage der aktuellen Betriebs- und Heizkostenabrechnung angepasst. Grundsätzlich sollen durch diese Anpassungen hohe Nachforderungen vermieden werden.

Trotz allem können Nachzahlungen jedoch nie komplett ausgeschlossen werden, da auch das individuelle Heizverhalten des Mieters sowie Preissteigerungen berücksichtigt werden müssen.

Warum werden Vorauszahlungen erhöht, obwohl ein Guthaben vorlag?

Eine Erhöhung der Vorauszahlung kann auch dann sinnvoll sein, wenn aus der vergangenen Abrechnung ein Guthaben resultierte. Gründe hierfür können absehbare Kostensteigerungen sein.

Wie berechnet sich die Vorauszahlung?

Die neue monatliche Vorauszahlung berechnet sich aus den bereits bekannten Preissteigerungen und den anteiligen Gesamtkosten des Mieters im abgerechneten Zeitraum. Der ausgewiesene Betrag der neuen Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum abdecken und trägt dazu bei, das Risiko von Nachzahlungen zu verringern.

Guthaben oder Nachzahlung?

Auf der ersten Seite im Abrechnungsschreiben stehen die Abrechnungsergebnisse. Aus den einzelnen Ergebnissen errechnet sich das Gesamtergebnis (Guthaben/Forderung).

Wann muss die Nachzahlung bezahlt werden und wann wird das Guthaben ausgezahlt?

Im Abrechnungsschreiben steht die Fälligkeit der Nachzahlung. Sofern uns gegenüber ein Lastschriftmandat erteilt wurde, wird das angegebene Konto mit dieser Nachforderung mit der nächsten Mietzahlung belastet. Wie vereinbart erfolgt die Belastung des Kontos jeweils monatlich am 3. Tag. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten folgenden Werktag. Verbleibende Guthaben aus vorliegenden Umlagenabrechnungen werden mit den Nutzungsgebühren der Folgemonate unter Berücksichtigung der neuen Nutzungsgebühr verrechnet.

Müssen die Kosten des Aufzuges mitbezahlt werden, obwohl dieser nicht benutzt wird?

Die Betriebskostenposition (Aufzug, Wartung etc.) ist Bestandteil des Mietvertrages. Daher ist die Umlage dieser Kostenposition berechtigt. Alle Mieter müssen die Kosten demzufolge tragen. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Aufzug zu nutzen.

Technik

Wer ist Ansprechpartner bei technischen Problemen in der Wohnung

Der zuständige Objektmanager ist Ansprechpartner und wird die weitere Vorgehensweise besprechen.

Was ist eine Havarie und was ist zu tun?

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm sowie Defekte an technischen Anlagen, die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt oder zur Beschädigung, Zerstörung von Sachwerten im bzw. am Gebäude führt. Die Meldung einer Havarie hat beim zuständigen Havariedienst unter der Hotline-Nr.: 03631 697-0 zu erfolgen. Der Havariedienst der WBG ist von Montag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr, Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Können für die eigene Wohnung Schlüssel nachbestellt werden?

In unserem Wohnungsbestand sind überwiegend Schließzylindersysteme verbaut. Für diese Zylinder können Schlüsselkopien nur von autorisierten Lieferanten angefertigt werden. Dieses System trägt zu einer erhöhten Sicherheit für Sie bei und ermöglicht Ihnen den Komfort, mehrere Schließzylinder mit einem Schlüssel zu öffnen.

Verlinkung Partner Firma John

Darf eine Satellitenantenne angebracht werden?

Das Anbringen einer Satellitenantenne/Parabolantenne wird nicht gestattet. Die gesamteinheitliche Ansicht des Wohngebäudes sowie Schädigungen der Bausubstanz bei der Befestigung der Antenne soll damit ausgeschlossen werden. Alle Wohnungen sind mit der Möglichkeit zum Empfang von Kabelfernsehen ausgestattet. Das für das Wohngebiet zuständige Unternehmen berät gern zu weiteren Versorgungsmöglichkeiten.

Darf selbstständig Laminat/Parkett verlegt werden?

Für das Verlegen eigener Fußbodenbeläge wird eine Genehmigung benötigt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dann gemeinsam eine Vereinbarung über das Verlegen des Bodenbelages geschlossen.

PDF Formular "Bauliche Veränderung"

Wer ist für die Wohnungsabnahme zuständig?

Für die Vereinbarung eines Vor- und Endabnahmetermins steht das Team Instandhaltung unter der Telefonnummer 03631697-0 zur Verfügung.

Beschwerde

Gibt es Sozialarbeiter in der Genossenschaft und welche Aufgaben haben sie?

Seit dem Jahr 2001 gibt es Sozialarbeiter bei der WBG Südharz. Sie unterstützen unsere Mieter bei schwierigen, sozialen Angelegenheiten, die einen sensiblen Umgang und individuelle Lösungen benötigen. Ihr Aufgabenbereich ist vielfältig. So sind zum Beispiel Verstöße gegen die Hausordnung, Konflikte zwischen Nachbarn oder Zahlungsrückstände relevante Themen, die in erster Linie direkt vor Ort mit den Mietern geklärt werden. In Gesprächen erkunden die Sozialarbeiter Ursachen, versuchen zu vermitteln, bieten Lösungen an und begleiten deren Umsetzung. Aber auch bei den großen und kleinen Herausforderungen des täglichen Lebens kümmert sich das kompetente Sozialarbeiterteam unterstützend um die Mitglieder. Es gibt Serviceangebote für alle Altersgruppen und verschiedenste Lebenslagen. Ganz nach der Philosophie "Wohnen mit Service" wurden Quartiersmanagementkonzepte etabliert, um vielfältige Serviceangebote für Senioren noch angenehmer und sorgenfreier gestalten zu können.

Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?

Auszug aus der Hausordnung der WBG Südharz und der WVG Nordhausen mbH:

In der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 07:00 Uhr sind lärmverursachende Arbeiten, Geräusche sowie Musizieren zu unterlassen. Ab 22:00 Uhr ist die allgemeine Hausruhe zu wahren. An Sonn- und Feiertagen ist ruhestörender Lärm jeglicher Art nicht gestattet.

Objektmanager

Was ist ein Objektmanager und welche Aufgaben hat dieser?

Unsere Objektmanager sind ein wichtiger Teil unserer Philosophie "Wohnen mit Service". Der gesamte Wohnungsbestand der WBG Südharz ist in verschiedene Objektmanagerbereiche aufgeteilt. Der Objektmanager ist für unsere Mitglieder und Mieter der erste Ansprechpartner vor Ort bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema „Wohnen“.

Wer ist mein Objektmanager? Wie und wann ist er erreichbar?

Eine Information zur Zuständigkeit und zu den Sprechzeiten sowie zur Möglichkeit der Kontaktaufnahme befindet sich auf der Hausinformationstafel im Wohngebäude. Weiterhin befindet sich auf unserer Homepage eine Objektmanagerliste mit allen Angaben.

Objektmanager anzeigen

Was gehört zum Sperrmüll und wo kann er angemeldet werden?

Nützliche Informationen zum Sperrmüll und zur Sperrmüll-Entsorgung für Nordhausen kann über diese Internetseite erfolgen: http://www.sperrmuell-abfuhr.de/sperrmuell-entsorgung-nordhausen.html

Servicleistungen der WBG Südharz

Was versteht man unter Wohnen und Sparen?

Für unsere Mitglieder haben wir unseren Service erweitert. Seit Mai 2011 kann man bei unserer Genossenschaft mit attraktiven Zinssätzen sparen. Mit Inhaberschuldverschreibungen der WBG Südharz kann man mehr aus seinem Geld machen und nebenbei die Genossenschaft unterstützen.

Wer und was sind Objektdienstleister?

Eine weitere wohnbegleitende Dienstleistung in unserer WBG Südharz sind die Objektdienstleister. Sie kümmern sich von der Hausreinigung über den Winterdienst bis hin zur Grünlandpflege um Ordnung und Sauberkeit.

Gibt es einen Handwerkerservice?

Im Rahmen der Betreuung unserer Mitglieder haben wir zuverlässige und kompetente Partner, die Handwerkerleistungen für die Instandhaltung und Instandsetzung unseres genossenschaftlichen Wohnungsbestandes erbringen.

Warum wurde ein Müll-Management-System eingeführt?

Mit der Einführung eines Müll-Management-Systems im gesamten Bestand ist unsere WBG Südharz wieder ein Stück "grüner" geworden. Durch regelmäßiges Sortieren entsteht weniger Restmüll, was teilweise auch mit einer deutlichen Kostenreduzierung für unsere Mitglieder verbunden ist.

Gibt es möblierte Wohnungen im WBG-Bestand?

Unsere möblierten Wohnungen bieten ein tolles Wohnkonzept. Ganz nach dem Motto „Fühl dich wie Zuhause“ stellen wir komplett eingerichtete 2- und 3-Raum-Wohnungen mit ca. 45-60 qm Wohnfläche zur Verfügung.

Wer kann Gästewohnungen anmieten und was kosten diese?

Auch Nicht-WBG-Mitglieder können diesen Service nutzen. Die Wohnungen in Nordhausen und Bleicherode sind komplett eingerichtet und bieten jeweils 2 bis 6 Schlafmöglichkeiten. Preise und ein Buchungsformular sind unter folgendem Link zu finden:

Gästewohnungen ansehen

Wie wird ein Kind als Baumsprössling angemeldet??

Wir pflanzen jedem neu geborenen »WBG-Kind« unserer Mitglieder einen ihm gewidmeten Baum. Zur Baumwidmung wird der frisch gepflanzte Baum mit einer Urkunde feierlich an die Familien und deren Baumpaten übergeben. Jeder Baum ist mit einer Widmungstafel für das jeweilige Kind versehen und bleibt damit eine Erinnerung an diesen Tag. Dazu einfach unsere Baumsprösslingsmeldung (PDF) ausdrucken, ausfüllen und beim Objektmanager oder in der Geschäftsstelle der WBG abgeben.

PDF Formular "Baum-Sprössling"

Wie kann ein neues Mitglied geworben werden und was bekommt man dafür?

Für die Vermittlung eines neuen Genossenschaftsmitgliedes, welches einen Nutzungsvertrag über eine Wohnung mit der WBG Südharz abschließt, erhält man einmalig einen Betrag in Höhe von 50,00 Euro. Einfach unseren Aktions-Coupon ausdrucken, ausfüllen und einreichen.

PDF Formular "Aktions-Coupon"

Was sind Nachbarschaftsfeste?

Zur Unterstützung des Zusammengehörigkeitsgefühls als Genossenschaft werden verschiedene WBG-Aktionen wie z. B. Wohngebiets- und Hausgemeinschaftsveranstaltungen gezielt organisiert. Unter dem bewährten Motto: "Miteinander Zuhause - Miteinander Feiern" finden alljährlich diese beliebten Nachbarschaftsfeste in unseren Wohngebieten statt.

Wird langjährige Treue als Mitglied belohnt?

Alle WBG-Mitglieder, deren Mitgliedschaft länger als 50 Jahre besteht, erhalten eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel in Bronze. WBG-Mitglieder, die länger als 50 Jahre in der gleichen Wohnung leben, werden mit einer Ehrenurkunde und einem "WBG-Treuepokal" geehrt. Mit einer feierlichen Übergabe bedanken sich die Mitarbeitenden unserer Genossenschaft für die Treue und die Mitprägung der Geschichte des genossenschaftlichen Wohnens.

Allgemein

Wie und wann ist die Hauptgeschäftsstelle zu erreichen?

Unser Hauptsitz in Nordhausen können ist wie folgt zu erreichen:

Bochumer Str. 5, 99734 Nordhausen
Telefon: (03631) 697-0, Telefax: (03631)983072
E-Mail   :  info@wbg-suedharz.de
Internet :  www.wbg-suedharz.de
Facebook: www.facebook.com

Geschäftszeiten:

Mo-Do 9.00–12.00 Uhr
13.00–18.00 Uhr
   

Die Sprechzeiten unserer Zweigstellen in

  • Bleicherode
  • Heringen
  • Harztor/Niedersachswerfen
  • Harztor/Ilfeld
  • Südharz/Rottleberode

finden Sie unter:

Öffnungszeiten ansehen

Gibt es ein Mitarbeiterverzeichnis?

Das Mitarbeiterverzeichnis der WBG-Südharz ist auf der Homepage zu finden:

Mitarbeiterverzeichnis

Wo befinden sich die Wohnungen und wie viele Wohnungen sind im Bestand?

Mit mehr als 8.000 verwalteten Wohnungen sind wir, die WohnungsBauGenossenschaft eG Südharz, mit unserem Tochterunternehmen, der WohnungsVerwaltungsGesellschaft Nordhausen mbH, der größte Wohnungsanbieter im Raum Nordthüringen.

Die Wohngebiete in Nordhausen und in der Umgebung befinden sich ebenfalls auf unserer Homepage:

Wohngebiete anzeigen

Gibt es für alle Altersgruppen Wohnungsangebote bei der WBG?

Unsere WBG-Südharz bietet verschiedene Wohnkonzepte für die Bedürfnisse jedes Alters an. Über aktuelle Wohnungsangebote kann man sich über diesen Link informieren:

Wohnungen anzeigen

Was sind die Vorteile der WBG Südharz?

  • Sicheres Wohnen mit einem lebenslangen Wohnrecht
  • Tradition und Stabilität - unsere WBG Südharz gibt es bereits schon seit 120 Jahren
  • Regionale Verbundenheit - wir übernehmen Verantwortung für unsere Mitglieder in der Region
  • Hohe Qualität zu fairen Preisen in attraktiven Wohnungsbeständen
  • Wohnungsvielfalt für alle Zielgruppen (FAMILIENWOHNEN, SENIORENWOHNEN, JUNGES WOHNEN)
  • Auf unsere Zielgruppen ausgerichtete Wohnkonzepte
  • Fachkundiger Service durch qualifizierte und engagierte Mitarbeiter

Was heißt "Wohnen mit Service"?

Dieses Motto steht als Credo über unserem Leitbild und ist die Basis unserer Unternehmensphilosophie. Ziel ist es, den gemeinnützigen sozialen Gedanken der Genossenschaft nicht nur zu verfolgen, wir wollen ihn zusammen mit unseren Mitgliedern leben - und Leben bedeutet Veränderung. Diese Veränderung ist eine Chance, unser Umfeld täglich neu zu entdecken, uns weiter zu entwickeln und unsere Leistungen stetig zu verbessern, um auf die sich wandelnden Bedürfnisse unserer Mitglieder immer die richtige Antwort zu finden.

Was bedeutet "Grüne WBG"?

Die WBG Südharz engagiert sich seit vielen Jahren im Umweltschutz. Dieser Aspekt ist sowohl Gegenstand des Unternehmensleitbildes als auch des bisherigen Strategiekonzeptes "WBG 2030". Die bisherigen beispielhaften Aktionen und Entscheidungen werden wir auch weiterhin positiv fortsetzen:

  • Einsatz von regenerativer Energietechnik
  • Einsatz von umweltfreundlichen Recyclingpapier im Unternehmen
  • Beteiligung und Unterstützung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Nordhausen
  • Vollelektrische Service-Fahrzeuge

Gehört die WVG zum Unternehmen?

Die Wohnungsverwaltungsgesellschaft Nordhausen mbH (WVG) ist eine WBG-Tochtergesellschaft, die für private Eigentümer und Großvermieter die Verwaltung von Gebäudebeständen übernimmt.

Dürfen Gegenstände im Treppenhaus abgestellt werden?

In der Hausordnung unserer WBG Südharz, diese hängt in jedem Haus und wird jedem Mitglied ausgehändigt, in dem Punkt V.1 Treppenhaus und Flure ist Folgendes zu entnehmen:

„Treppenhaus, Flure, Keller- und Bodengänge sowie Trockenräume und E-Anschlussräume sind keine Abstellräume.“

Die Realität sieht oftmals anders aus. Der Vorstand der WBG Südharz weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass das Abstellen von Möbeln, Fahrrädern und anderen Gegenständen aus brandschutztechnischen Gründen im gesamten Treppenhaus und in den Kellergängen nicht gestattet ist. Dieses Verbot gilt auch für kurze Zeiträume.

Sollte es durch illegal abgestellte Gegenstände zu Bränden oder ähnlichen großen Schäden kommen, so wird der Verursacher voll haftbar gemacht.

Notfalls wird er sich auch gerichtlich verantworten müssen.

Der Vorstand der Genossenschaft appelliert nochmals an alle Mitglieder, eventuell auch Nachbarn auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Wenn es Probleme mit der Hausordnung gibt, ist der Objektmanager immer der erste Ansprechpartner.

Telefonnummer und Büroadresse des zuständigen Objektmanagers sind auf dem Info-Aushang im Eingangsbereich der Häuser zu finden.

Weiterhin befindet sich im Download-Bereich ein entsprechendes Formular: <Information zu Verstößen gegen die Hausordnung>

Können Schönheitsreparaturen in Eigenleistung erfolgen?

Schönheitsreparaturen muss in der Regel der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses übernehmen.

Das heißt aber nicht, dass er dafür einen Handwerker einschalten darf. Wer geschickt ist, darf grundsätzlich auch selber Hand anlegen.

Allerdings kann der Eigentümer darauf pochen, dass bei der Eigenleistung eine Mindestqualität gewahrt wird. Auf dieses Urteil des Landesgerichts Berlin weisen die Rechtsexperten der Landesbausparkassen hin. (Aktenzeichen: 65 S 504/99).

Im konkreten Fall hatte der Bewohner selbst zu Kleister und Pinsel gegriffen, um die Wände neu zu gestalten. Mit dem Ergebnis war jedoch der Vermieter alles andere als zufrieden. Aus seiner Sicht hatte der Mieter gepfuscht, da die Wände bei näherem Hinsehen zahlreiche "Hohlstellen" aufwiesen. Da beide Seiten sich nicht einigen konnten, landete die Angelegenheit vor Gericht.

Dies befand, dass als Maßstab zwar keine DIN-Normen angelegt werden könnten, der Bewohner aber nur „Hobbyqualität“ abgeliefert habe. Dies sei zu wenig, um als Schönheitsrenovierung gelten zu können. Deshalb konnte der Eigentümer darauf bestehen, dass die Türen und Wände noch einmal fachmännisch tapeziert und gestrichen wurden.

Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt?

Die Bedingungen für das Halten von Haustieren in der Wohnung hat die WBG Südharz im Dauernutzungsvertrag und der Hausordnung geregelt.

Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nur die Haltung von Kleintieren wie z. B. Zierfischen, Wellensittichen und Hamstern uneingeschränkt erlaubt.

Das schließt die Haltung von Hunden und Katzen nicht vollständig aus, jedoch bedarf dies in jedem Fall der vorherigen Mitteilung und schriftlichen Genehmigung durch die Genossenschaft.

Ein entsprechendes Formular befindet sich im Download-Bereich.

Grundsätzlich sollten Anzahl, Art und Größe des Tieres sowie die Interessen der anderen Bewohner abgewogen werden.

Was tun bei Zahlungsverzug?

Für viele Genossenschaftler ist es unter den derzeitigen Bedingungen nicht einfach, zu gewährleisten, dass auf dem Konto die entsprechende Deckung zum Fälligkeitstermin vorhanden ist. Zahlungen des Arbeitgebers, der Arbeitsämter etc. bleiben aus bzw. kommen verspätet. Der Mieter kommt seiner Zahlungspflicht nicht nach.

Hierbei bieten unsere Mitarbeiter Unterstützung an. Ein gemeinsamer Weg aus der Sackgasse wird im Bedarfsfall besprochen.

Ansprechpartner

Frau Schaper
Telefon (03631) 697-152

Herr Bula
Telefon (03631) 697-153

Welche Veränderungen müssen der Genossenschaft mitgeteilt werden?

Im Laufe der Jahre können freudige oder traurige Veränderungen eintreten, die sehr wichtig für das Mitgliedschaftsverhältnis in der Genossenschaft werden: Eheschließung, Geburt eines Kindes, Änderung des Namens, Einzug eines Lebenspartners, leider aber auch Trennung oder Tod des Partners.

Auch andere Veränderungen wie z. B. eine neue Bankverbindung oder die Änderung der Personenzahl im Haushalt sind interessant für uns.

Die Mitteilung an die WBG kann als allgemeine schriftliche Information erfolgen und sollte z. B. mit einer Geburtsurkunde, einer Heiratsurkunde, etc. belegt werden.
Dann werden die entsprechenden Stammdaten in unserem EDV-System geändert sowie die notwendigen Anpassungen im Nutzungsvertrag vorgenommen.

Entsprechende Formulare befinden sich im Download-Bereich.

Wie hoch ist die Nutzungsgebühr für eine Wohnung?

Die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung ist zwingend an die Mitgliedschaft in der WBG Südharz gebunden. Unsere WBG bietet Wohnungen in fast allen Ausstattungsvarianten an.

Die monatliche Grundnutzungsgebühr beginnt ab 3,70 €/m² und ist somit sozial verträglich.

Hierzu kommen noch die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten für die Wohnung. Diese belaufen sich monatlich jeweils auf durchschnittlich 1,00 €/m² bis 1,50 €/m².

Einmal jährlich erfolgt eine Abrechnung über diese Kosten, in deren Ergebnis eine Angleichung an das tatsächliche individuelle Wohnverhalten erfolgen kann.

Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?

Die Höhe der Anteilszahlung richtet sich nach der benötigten Wohnfläche. Ein Genossenschaftsanteil entspricht 150 €.

Bis zu einer Fläche von 40 m² sind nur die notwendigen Mindestanteile in Höhe von 600 € zu zeichnen. Je größer die gewünschte Wohnung ist, umso höher werden die zu zeichnenden Genossenschaftsanteile – max. 1.800 € für Wohnraum über 75 m².

Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Rückzahlung der Anteile erfolgt im darauffolgenden Juni.

Wie kann Schimmel in der Wohnung vermieden werden?

Ein PDF mit hilfreichen Tipps zur Vermeidung von Schimmelbildung befindet sich im »Download-Bereich« unter »Verschiedenes«.