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Irreführende Werbung der Telekom

Irreführende Werbung der Telekom verunsichert WBG-Mitglieder

In den vergangenen Tagen gingen vielen Mitgliedern der Wohnungsbaugenossenschaft Südharz (WBG) im Stadtgebiet von Nordhauen Werbebriefe der Telekom mit unzutreffendem Inhalt zu. Diese teilweise falschen Informationen führten bei vielen, vor allem älteren, WBG-Mitgliedern zu großen Verunsicherungen.

In den Briefen bzw. Flyern wurde suggeriert, dass ab 1.Juli 2024 die bisherige TV-Versorgung in den WBG-Wohnungen nicht mehr gewährleistet wäre, da die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes dies zur Folge hätte, es sei denn, man schließt einen individuellen Vertrag – in diesem Fall mit der Telekom (Magenta-TV) ab.

„Das ist falsch!“, verkündet hierzu der Vorstand der WBG Südharz.

Richtig ist, dass das seit Jahrzehnten gelebte Modell des Sammelinkassos für das Breitbandkabelnetz durch die Wohnungsunternehmen im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ab dem 01.07.2024 nicht mehr zulässig ist.

Das sind bei der WBG Südharz bis zu 9,50 € je Wohnung im Monat. Das TV-Signal wurde meist zentral in die Häuser und Wohnungen durch externe Kabelnetzbetreiber eingespeist.

Diese Möglichkeit der zentralen Kostenumlegung durch den Vermieter auf den Mieter existiert ab Juli dann nicht mehr.

Exklusiv für WBG-Mitglieder hat die Tochtergesellschaft der WBG Südharz, die Wohnungsverwaltungsgesellschaft Nordhausen mbH (WVG), in den letzten Jahren sukzessive den Aufbau eigener Glasfasernetze (FTTH) bis in fast jede WBG-Wohnung vorangetrieben und auch viele der bisherigen Kabelnetze übernommen. Diese betreibt sie nun selbst für die WBG-Mitglieder.

Ab dem 1.Juli 2024 wird die bisherige TV-Versorgung meist über das im Haus neu errichtete Glasfasernetz fortgesetzt. Entsprechende Informationsschreiben an jedes betroffene WBG-Mitglied werden in den nächsten Tagen versendet.

Für WBG-Mitglieder ändert sich somit ab 1. Juli praktisch nichts! Kein WBG-Mitglied muss einen neuen Vertrag abschließen.

„Die bislang im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von den Mietern geleistete Position „Breitbandkabelgebühren“ in Höhe von bis zu 9,50 € je Monat entfällt dann.“, so der WBG-Vorstand.

Die Lieferung der TV-Signale in jede WBG-Wohnung ist somit für WBG-Mitglieder ab Juli 2024 kostenlos und erfolgt weiterhin im Rahmen des bestehenden Dauernutzungsvertrags zur Wohnung.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Highspeed-Glasfasernetze bei der WBG Südharz haben exklusiv fast alle WBG-Mitglieder unter anderem zusätzlich die Möglichkeit, attraktive Internet- und Telefonieprodukte ihres Partners „Walter Fritz Deutsche Gesellschaft für Energieversorgung mbH“ (WBG-Energie-Internet) zu beziehen.

Die Angebote hierzu findet man auch auf der WBG-Homepage, im Internet oder über die Objektmanagerinnen und Objektmanager in den jeweiligen Wohngebieten.

Über die zum Teil verwirrende Art und Weise der Werbung wurde bereits der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (vtw) informiert. Der Inhaber des T-Punkt in Nordhausen, Jens Schuller, versicherte telefonisch, dass er selbst nicht Initiator der Werbekampagne der Telekom gewesen sei.

 

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