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GESCHÄFTSZEITEN

09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Mo. bis Do.

Vertreterversammlung unserer WBG Südharz am 18.06.2024 um 17:00 Uhr

Tagesordnung

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

 

  1. Bericht des Vorstandes                            

 

  1. Vorstellung des Jahresabschlusses 2023

 

  1. Bericht des Aufsichtsrates über die Jahresabschlussprüfung 2023

 

  1. Verlesen des zusammengefassten Prüfungsergebnisses 2023 und   

          Stellungnahme des Aufsichtsrates zur Prüfung 2023

 

  1. Beschlussfassung über den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2023

 

           - Beschluss Nr. 1/2024

 

  1. Bericht des Aufsichtsrates

 

  1. Beantwortung von Anfragen zur Berichterstattung

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2023

 

            - Beschluss Nr. 2/2024

 

  1. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung 2023

 

          - Beschluss Nr. 3/2024

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des

 

  • Vorstandes                                        - Beschluss Nr. 4/2024
  • Aufsichtsrates                                    - Beschluss Nr. 5/2024

 

 

  1. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung lt. §16  

           Genossenschaftsgesetz

 

           - Beschluss Nr. 6/2024

 

  1. Beschlussfassung über eine Festlegung zur Anzahl der Mitglieder des

          Aufsichtsrates

 

          - Beschluss Nr. 7/2024

 

  1. Schlussbemerkungen

 

Die Jahresabschlussunterlagen 2023 und den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers können Sie in der Geschäftsstelle unserer WBG Südharz

an folgenden Terminen einsehen:

 

 

            Donnerstag     06.06.2024      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

                                                           13:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

            Dienstag          11.06.2024      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

13:00 Uhr – 17:00 Uhr          

                      

 

Sind Sie an der Teilnahme an der Vertreterversammlung aus dringendem Anlass verhindert, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen.

Entsprechend § 30 unserer Satzung können Sie Ihr Stimmrecht nur persönlich wahrnehmen.

 

 

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